Ein Trauerfall. Was tun?

In der heutigen Gesellschaft ist der Tod zu Hause die Ausnahme. Daher werden die ersten notwendigen Schritte meistens von den Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäusern übernommen.

Bei einem Todesfall in häuslicher Umgebung müssen Sie einen Notarzt oder den Ihnen bekannten Hausarzt verständigen. Dieser wird den Totenschein ausstellen. Erst wenn der Totenschein vorliegt, darf unser Überführungsdienst tätig werden. Für die Abholung des Verstorbenen ist keine Eile geboten. Sie dürfen sich Zeit nehmen, um sich auf den Abschied vorzubereiten.

Unter der Telefonnummer 02742 910 150 ist das Bestattungshaus Heer jederzeit für Sie erreichbar.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Beurkundung des Sterbefalls beim Standesamt und die anschließenden Abmeldungen benötigen wir die folgenden Unterlagen im Original. Gerne sind wir behilflich, wenn diese verloren gingen und neu beantragt werden müssen.

  • Personalausweis
  • Ledige: Geburtsurkunde
  • Verheiratete: Heiratsurkunde/Auszug aus dem Familienstammbuch
  • Geschiedene: Heiratsurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil
  • Verwitwete: Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Partners
  • Chipkarte der Krankenversicherung
  • Graburkunde (falls vorhanden)
  • Versicherungspolicen
  • Rentennummern
  • Unterlagen zur Bestattungsvorsorge (falls vorhanden)

Weitere Formalitäten – wir helfen Ihnen gerne

Im Trauerfall muss vieles geregelt werden – viele Tätigkeiten fallen an, die oft für die Hinterbliebenen eine Überforderung darstellen. Dazu zählt auch die Erledigung aller Formalitäten. Wir übernehmen für Sie und Ihre Familie gern all jene Abmeldungen und Behördengänge, die wir rechtlich übernehmen dürfen. Dazu gehören:

  • Besorgung von Dokumenten aus Krankenhäusern, Heimen oder von Ärzten
  • Besorgung der notwendigen Sterbeurkunden beim zuständigen Standesamt
  • Anmeldung der Beerdigung bei der Verwaltung
  • Beschaffung der amtsärztlichen und polizeilichen Genehmigungen für eine Feuerbestattung
  • Beantragung von Seebestattungen
  • Beantragung fehlender Dokumente, z. B. bei Konsulaten oder Botschaften
  • Abmeldung von Renten und Versorgungsleistungen
  • Beantragung von Rentenvorschusszahlungen für Witwen und Witwer
  • Beantragung der Auszahlung von Versicherungen
  • Beantragung des Sterbevierteljahrs
  • Besorgung der erforderlichen Dokumente bei Überführung ins Ausland; ggf. Beauftragung einer Fluggesellschaft
  • Kündigung von Versicherungsverträgen, Vereinsmitgliedschaften, Abonnements etc.
  • Vermittlung von Haushaltsauflösungen etc.
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